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Rechtsanwältin Regina Rick

Neuhauser Str. 27, 80331 München
(Augustinerhaus in der Fußgängerzone)



Regina Michiko Rick

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

>Fachanwältin für Verkehrsrecht

1. und 2. Juristisches Staatsexamen in München

Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte


Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer München

Mitglied der Satzungsversammlung, und des Forums Junge Anwaltschaft und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein.

Rechtsanwältin Regina Rick






Fachanwältin für Strafrecht

Mit Urkunde vom 05.04.2004 hat mir der Vorstand der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen die Befugnis gemäß § 43 c BRAO erteilt, die Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht" zu führen.

>Die Bundesrechtsanwaltskammer meint zur Fachanwaltsausbildung:

"Die Anwaltschaft setzt damit Qualitätsstandards. Der Fachanwaltstitel garantiert hohe fachliche Beratungsqualität und ist die beste Werbung. Deshalb unterziehen sich immer mehr Kolleginnen und Kollegen dieser zusätzlichen Ausbildung", so Dr. Bernhard Dombek, Präsident der BRAK. "Der Trend geht weiter weg vom Generalisten. Die Entwicklung zeigt, dass die Mandanten Spezialisierung fordern und auf dieser Grundlage den Anwalt ihres Vertrauens suchen," so Dr. Dombek."
Im Jahre 2003 waren erst "nahezu 14 % der Anwältinnen und Anwälte Fachanwälte".

(Quelle: Pressemitteilung Nr. 13 vom 28. April 2003 der BRAK)


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Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte

"Ein Jurist muß alles können" hieß es früher. Doch die Zeiten ändern sich. Natürlich haben Anwälte ihr juristisches Handwerk komplett erlernt und kennen sich in jedem Rechtsgebiet grundsätzlich aus. Doch unsere Rechtsordnung ist mittlerweile so umfangreich und unüberschaubar geworden, daß sich eine gewisse Spezialisierung nicht vermeiden lässt. Diese dient nicht zuletzt dem Interesse des Mandanten, der zurecht erwarten kann, daß sein Anwalt immer auf dem neuesten Stand des Rechts ist. Und es ist ja auch nicht jede Rechtsmaterie gleichermaßen interessant...

Wenn ein Anwalt also für seine Tätigkeit Schwerpunkte angibt, bedeutet das nur, daß er in den angegebenen Bereichen besonders gern und oft tätig ist. In allen übrigen Rechtsgebieten verfügt er jedoch ebenfalls über fundierte Grundkenntnisse.

Die genaue Definition der Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte kann auf den Seiten der Rechtsanwaltskammer (§ 7 der Berufsordnung) nachgelesen werden.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in folgenden Bereichen:

  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht


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Zulassung

Die Zulassung an einem bestimmten Landgericht hat nicht mehr - wie früher - zur Folge, daß ein Anwalt nur im Bezirk "seines" Landgerichts vor Gericht auftreten darf. Seit dem 1. 1. 2000 kann jeder bei einem Amts- oder Landgericht zugelassene Rechtsanwalt vor allen Amts- und Landgerichten der Bundesrepublik in sämtlichen Verfahren auftreten. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 17.12.1999 wurde im BGBl. I S. 2448 f., ausgegeben zu Bonn am 22.12.1999, verkündet und ist damit in Kraft getreten.


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Berufspolitische Tätigkeiten

Seit 2008 bin ich Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München, seit 2007 Mitglied der Satzungsversammlung.


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